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Inobhutnahme

Kinder und Jugendliche haben in Deutschland das gesetzlich festgelegte Recht auf Hilfe durch das Jugendamt, wenn sie in bedrohliche Situationen geraten. Gleichzeitig ist das Jugendamt verpflichtet, in Fällen von Kindeswohlgefährdung notfalls eine sogenannte Inobhutnahme einzuleiten. Dadurch können Kinder und Jugendliche eine für sie gefährdende Situation, beispielsweise im häuslichen Umfeld, verlassen und übergangsweise auswärtig untergebracht werden.

Ziel einer Inobhutnahme ist es, das Kind zu schützen, die Situation zu klären und die weiteren Schritte zu planen. Diese können vielfältig sein: Von der Rückkehr in die Familie bis zur Unterbringung bei uns oder in einer anderen Jugendhilfeeinrichtung gibt es in jedem Einzelfall unterschiedliche Lösungen.

St. Vincent steht als Ansprechpartner für Jugendämter zur Verfügung, wenn diese einen jungen Menschen im Rahmen einer Inobhutnahme kurzfristig unterbringen müssen. Wir bieten Schutzraum in unserer Einrichtung, können Kinder und Jugendliche pädagogisch versorgen und stellen gerne unsere Expertise zur Verfügung, wenn Entscheidungen über die nächsten Schritte nach einer Inobhutnahme anstehen.

Bei Inobhutnahmen geht es meist um schnelles Handeln. Bitte wenden Sie sich daher mit entsprechenden Anfragen stets telefonisch über die 09 41 - 78 74 0 an uns. Sie erreichen darüber unsere Zentrale, die Ihnen schnellstmöglich eine*n Ansprechpartner vermitteln wird.