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Die Mitarbeitervertretung in der St. Vincent Kinder- und Jugendhilfe

 

Die Mitarbeitenden sollen sich in unserer Einrichtung wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass es ein Gremium gibt, mit dessen Hilfe sie ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten können.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) besteht aus gewählten Mitgliedern, die die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber vertreten. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich oder von Personalräten in öffentlichen Verwaltungen.


Wofür setzt sich die Mitarbeitervertretung ein?

Die wichtigste Aufgabe der MAV im St. Vincent besteht darin, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Das Gremium nimmt sich auch der Anliegen Einzelner an und vertritt diese gegenüber der Einrichtungsleitung, wenn die betreffende Person dies wünscht.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde von den deutschen Bischöfen als Rahmenordnung verabschiedet und mit leichten Änderungen in den Bistümern in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.


Kontakt

Luck Willecke
MAV-Vorsitzender
Telefon: 09 41 78 48-1 98
E-Mail: mav@vincent-regensburg.de