Bundesteilhabegesetz, SGB VIII-Reform – wer im sozialen Bereich tätig ist, muss sich früher oder später mit diesen Entwicklungen auseinandersetzen. Gesetzliche Grundlagen für die Installation einer Schulbegleitung waren neben dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz bisher der §35a SGB VIII (Jugendhilfe) sowie der §54 SGBXII (Eingliederungshilfe). Seit dem 01.01.2020 ist eine Reformstufe in Kraft getreten, das sogenannte Bundesteilhabegesetz, das den Bereich der Eingliederungshilfe (EGH) nun im SGB IX beschreibt und im Bereich der Jugendhilfe (JH) zusammen mit dem SGB VIII maßgeblich ist. Veränderungen bei der Prüfung durch das Jugendamt und den Bezirk im Sinne einer Teilhabeprüfung der Kinder und Jugendlichen begegnen uns bereits im beruflichen Alltag.
Die Auseinandersetzung mit den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem neuen Prüfungsschema der Eingliederungshilfe sowie das Kennenlernen des neuen bio-psycho-sozialen Behinderungsbegriffs waren Thema einer zweistündigen Online-Veranstaltung am Buß- und Bettag. Fachlich sehr fundiert gab uns Frau Stefanie Ulrich einen Überblick und informierte uns über noch ausstehende Reformstufen. Die Aspekte „große Lösung“, also die Zusammenlegung aller Eingliederungshilfen beim Jugendamt sowie Möglichkeiten des sogenannten „Pooling“ ließen alle Zuhörer*innen aufhorchen, da sich hier interessante Möglichkeiten für den zukünftigen Einsatz von Schulbegleitungen ergeben könnten. Im Rahmen von Workshops wird dieses Thema noch intensiver bearbeitet werden, sobald die aktuelle Lage ein Treffen aller Schulbegleitungen des ambulanten Dienstes in Präsenz wieder möglich macht.
ty/di